Nutzung als Steuerkanzlei
Der optimale Prozess mit Krypto-Bilanzierung
Um den Prozessablauf in den Steuerkanzleien zu optimieren, haben wir einen Workflow entwickelt, mit der sich die App „Krypto-Bilanzierung“ aus technischer, zeitlicher und haftungsrechtlicher Sicht am besten implementieren lässt:
Schritt 1:
Mandant erfasst alles in Cointracking (Erweiterung des Bestandes)
Im besten Falle erfasst der Mandant oder ein externer Anbieter alle Daten in Cointracking oder einer anderen Software selbst. Damit ist gewährleistet, dass die Steuerkanzlei alle Daten hat, die sie benötigt und der Mandant keine Börsen oder Token vergessen hat.
- Corporate Account einrichten:
Zur Bearbeitung sollte sich die Steuerkanzlei einen Corporate Account (Cointracking) einrichten. In diesem Fall können mehrere Mandanten in einem Kanzlei-Account verarbeitet werden. Die Sachbearbeiter können somit auf alle Mandanten zugreifen und die Kanzlei muss nicht mit den Passwörtern der einzelnen Mandanten arbeiten.
Für den Fall, dass ein Corporate Account verwendet wird, muss dem Mandant lediglich ein Link zur Freigabe zugeschickt werden. Nachdem die Freigabe erteilt wurde, kann die Steuerkanzlei auf alle Daten des Mandanten zugreifen, sowohl lesend als auch schreibend.
- Zugang des Mandanten nutzen:
Sollte die Einrichtung eines Corporate Accounts nicht möglich sein oder nicht gewünscht, dann kann auch mit dem Account des Mandanten gearbeitet werden. Dies empfiehlt sich jedoch meist nicht, wenn mehrere Mandanten vorhanden sind. Vor allem bei Passwortänderungen oder dem Weggang von Mitarbeitern kann dies zu Problemen führen.
Der Single-Account reicht aber aus, um mit Steuertools zu arbeiten.
- Mandant stellt die Daten bereit
Ein Zugang zu den Daten des Mandanten ist nicht unbedingt notwendig. Der Mandant kann die notwendige Datei zur Bearbeitung auch selbst der Kanzlei bereitstellen. In diesem Fall muss der Mandanten jedoch selbst aufbereiten und herunterladen.
Schritt 2:
Steuerberater erhält Zugang zum Account des Mandanten oder Mandant schickt den “Roll-Forward / Audit-Report”
Nach der Aufbereitung aller Daten in Cointracking schickt der Mandant die entsprechende Datei an die Steuerkanzlei und diese verarbeitet die Daten weiter.
Schritt 3:
Steuerberater verarbeitet die Daten und liest sie in Kanzlei Rechnungswesen ein
Die Verarbeitung der Daten erfolgt über Steuertools und im nächsten Schritt werden alle Daten in das DATEV-Kanzlei-Rechnungswesen eingespielt.